SERVICE – AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR SIE
Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben und Förderangeboten rund um das Thema Beleuchtung.
- Die Förderung gibt es seit 1. Januar 2021.
- Die Fördersumme beträgt 15% des Sanierungsvolumens.
- Maximales Fördervolumen 1000 €/m2
- Ab Beantragung kann mit der Fördermaßnahme begonnen werden.
- Es ist ein Sofortzuschuss und kein Tilgungszuschuss.
- Für die Beantragung wird ein KfW zertifizierter Energieberater benötigt.
- Der Energieberater ist zu 50% förderfähig.
- LED Retrofitröhren sind nicht förderfähig.
Ab 1. September 2021 wurden die bisherigen europäischen produktbezogenen Ökodesign-Regelungen durch die neue Verordnung für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte 2019/2020/EU aufgehoben. Daraus folgt eine weitere Fortsetzung der Ausphasung von Lampen, die in drei Etappen erfolgt. Wichtige Stichtage sind dabei der der 25. Februar 2023, 25. August 2023 und 01. September 2023.
Zum 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertem Vorschaltgerät und kreisförmige Leuchtstofflampen T5 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Ein halbes Jahr später zum 25. August 2023 entfallen die linearen T5 & T8 Leuchtstofflampen (z.B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W). Zum 01. September 2023 entfallen die Hochvolt-Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY 6,35).