SEVERIN + WOLF – LEISTUNGSSPEKTRUM
Partner von Handel, Industrie, Handwerk, Planungsbüros und Architekten für technische Beleuchtungsanlagen im Innen- und Aussenbereich.
IHR PARTNER FÜR LICHTTECHNIK
Wir unterstützen Sie mit Vorschlägen und Ideen aus langjähriger Planungserfahrung und gehen hierbei individuell auf Ihre Wünsche ein.
Unter Betrachtung der gegebenen Voraussetzung sind wir immer bestrebt Ihnen eine energieeffiziente und innovative Lösung auf dem neuesten Stand der Technik zu bieten.
Unser Programm umfassend, bieten wir Ihnen Beleuchtungslösungen für fast alle Anwendungsgebiete.
- Sporthallen, Schulen
- Büro- und Besprechungsräume
- Produktions- und Fertigungshallen
- Hallenbäder
- Parkhäuser
- Beleuchtungskonzepte für Außenanlagen
- Park- und Hofflächen
- Sportanlagen
- Schilder- bzw. Werbebeleuchtungen an Gebäuden
- Akzentuierung von Fassaden repräsentativer Gebäude
PROFESSIONELLE LICHTPLANUNG
Das Erstellen von computerunterstützten Beleuchtungsvorschlägen, angelehnt an die Werte der aktuell gültigen DIN EN ergänzt unsere Projektierung. In fotorealistischen 3D-Ansichten erhalten Sie einen ersten Eindruck der Lichtwirkung in den Räumlichkeiten Ihres Objektes.
Das Arbeiten mit professioneller Lichtberechnungs-Software ermöglicht es uns, DWG/DXF wie auch PDF-Pläne Ihres Objektes mit genauester Maßübernahme nachzustellen und eine aussagekräftige Planungsunterstützung zu bieten.
Gerne helfen wir Ihnen auch mit einem wirtschaftlichen bzw. energietechnischen Vergleich zwischen Bestands- und Neuanlagen weiter.
Ferner werden Sie gerne von uns in allen weiteren relevanten Fragen im Bezug auf Ausschreibungstexte, technische Details und Kostenschätzung unterstützt.
SERVICE – AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR SIE
Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben und Förderangeboten rund um das Thema Beleuchtung.
- Die Förderung gibt es seit 1. Januar 2021.
- Die Fördersumme beträgt 15% des Sanierungsvolumens.
- Maximales Fördervolumen 1000 €/m2
- Ab Beantragung kann mit der Fördermaßnahme begonnen werden.
- Es ist ein Sofortzuschuss und kein Tilgungszuschuss.
- Für die Beantragung wird ein KfW zertifizierter Energieberater benötigt.
- Der Energieberater ist zu 50% förderfähig.
- LED Retrofitröhren sind nicht förderfähig.
Ab 1. September 2021 wurden die bisherigen europäischen produktbezogenen Ökodesign-Regelungen durch die neue Verordnung für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte 2019/2020/EU aufgehoben. Daraus folgt eine weitere Fortsetzung der Ausphasung von Lampen, die in drei Etappen erfolgt. Wichtige Stichtage sind dabei der der 25. Februar 2023, 25. August 2023 und 01. September 2023.
Zum 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertem Vorschaltgerät und kreisförmige Leuchtstofflampen T5 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
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